Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Firma desisn und ihren Klienten getätigten Verträge. Die Geschäftsbedingungen treten in Kraft, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich innerhalb von 5 Werktagen nach Auftragsannahme den Bedingungen widerspricht.
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Alle Entwürfe, Grafiken, Programmiercode und sonstigen Werke unterliegen dem deutschen Urheberrechtsgesetz. Diese dürfen nicht im Original noch bei jedweder Reproduktion ohne eine vorherige Genehmigung durch desisn geändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen der Werke, ist nicht zulässig.
1.2. Die Entwürfe, Grafiken, Programmiercode und sonstigen Werksinhalte dürfen ohne eine vorausgehende schriftliche Einwilligung des Designers nicht geändert werden, auch nicht in einer Reproduktion. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Designer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung.
1.3. Dem Auftraggeber werden die für den individuellen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte überlassen. Das einfache Nutzungsrecht wird übertragen, außer es wurden vertraglich spezielle Konditionen vereinbart. desisn ist berechtigt Entwürfe und Grafiken für das eigene Portfolio, Design Wettbewerbe oder andere promotionelle Zwecke zu benutzen. Wenn Sie dieses aus irgendeinem Grund nicht wünschen, vereinbaren Sie dies bitte vor Auftragserteilung mit uns.
1.4. Zur Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte ist es nötig eine schriftliche Genehmigung von desisn einzuholen.
1.5. desisn behält sich das Recht vor, auf Print- und Interaktiven Medien und Internetseiten als Gestaltende Designagentur genannt zu werden, soweit dies nicht vorher vertraglich ausgeschlossen wurde.
1.6 desisn bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Auftragsvolumens im Besitz der Nutzungsrechte.
2. Vergütung
2.1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich zur gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug zahlbar sind.
2.2. Fälligkeit der Vergütungen: Die Vergütung ist bei Ablieferung der Entwürfe fällig. Ist eine Lieferung in Teilen vorzunehmen, wird bei dem ersten Teil der Lieferung eine Teilvergütung fällig, die mindestens die Hälfte der Gesamtvergütung umfasst.
2.3 Auf Wunsch des Kunden erstellen wir auch gerne einen speziell auf Sie zugeschnittenen Zahlungsplan, dieser muss vor der Auftragserteilung schriftlich zwischen desisn und Ihnen vereinbart werden.
2.4. Falls bestehende Entwürfe für eine neue Auflage zum Beispiel für Flyer verwendet werden sollen, ist der Auftraggeber verpflichtet erneut eine Zahlung für diese zusätzliche Nutzung vorzunehmen.
2.5 Im Falle einer verspäteten Zahlung wird ein Verzugszins in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank erhoben. Des weiteren behält sich desisn weitere rechtliche Schritte zur Geltendmachung der entstehenden Schäden durch einen Zahlungsverzug vor.
2.6 Zahlt der Auftraggeber nach Abschluss und Lieferung der vereinbarten Ware nicht innerhalb von drei Wochen nach dem Erhalt der Rechnung, kommt er auch ohne eine schriftliche Mahnung in Zahlungsverzug.
3. Fremdleistungen
3.1. desisn ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, desisn hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
3.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung auf desisn abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, desisn im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung. Werden Fremdleistungen übernommen gelten die anfallenden Kosten zuzüglich 10% Handlingpauschale für desisn.
4. Eigentum, Rückgabepflicht
4.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Originale sind dem Designer spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
4.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
4.3 Die durch den Auftragnehmer gelieferten Bilder, Grafiken, Texte sowie Programmierung und webbasierte Softwarelösungen sind urheberrechtlich geschützt und stehen dem Vertragspartner für die Vertragsdauer zur Verfügung. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch desisn gestattet.
4.4. Von desisn erstellte Webseiten/webbasierte Softwarelösungen sind urheberrechtlich geschützt und werden als solche gekennzeichnet.
5. Herausgabe von Daten
5.1. desisn ist nicht verpflichtet Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass desisn ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
5.2. Hat desisn dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von desisn verändert werden.
5.3. Eventuelle Risiken und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
5.4. desisn haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von desisn ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
6. Versand, Lieferung
6.1. Hat sich desisn zum Versand verpflichtet, so nimmt desisn diesen für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eventuelle Risiken für Transportschäden gehen auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
6.2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
6.3. Soll desisn die Produktionsüberwachung durchführen, schließen desisn und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt desisn die Produktionsüberwachung durch, entscheidet desisn nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
6.4. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
7. Haftung
7.1. desisn haftet nur für Schäden, die desisn selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die desisn auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
7.2. Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe von Entwürfen und -einzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung von desisn insoweit entfällt.
7.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von desisn erbrachte Werkleistung nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber desisn zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung des Werkes, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Werkleistung des Designers in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
8. Kündigung, Erfüllungsort, Gerichtsstand
8.1. Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält desisn die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§649 BGB).
8.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.